Neue Regeln für Öko-Lebensmittel

Wie der Infodienst der EU gestern mitteilte, haben die Landwirtschaftsminister eine Einigung zum ökologischen Landbau und zur Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse erzielt. Ziel sei eine Vereinfachung für Landwirte und Verbraucher.

Die neuen Regeln umfassen eine Reihe von Einzelbestimmungen. So ist die Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung obligatorisch, doch kann es durch einzelstaatliche oder private Logos ergänzt werden. Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologischen Ursprungs sind.

Es werden auch einige Vorschriften zur Gentechnik neu geregelt oder genauer gefasst. Zwar bleibt der bewusste Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bei Bio-Lebenmitteln grundsätzlich verboten, jedoch sind zufällige, technisch unvermeidbare Spuren von zugelassenen GVOs bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent auch bei Bio-Produkten weiterhin erlaubt, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist. Zusatzstoffe und Enzyme, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt worden sind, dürfen künftig auch bei Bio-Produkten verwendet werden, sofern solche Stoffe aus konventioneller Produktion nicht mehr erhältlich sind.

Diese Regelung der neuen EU-Verordnung lehnen die Verbände des ökologischen Landbaus ab.
Gegen die neue Öko-Verordnung haben Belgien, Griechenland, Italien und Ungarn gestimmt.

Alle Einzelheiten zur neuen Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse findet man bei der EU.

13.6.2007 13:18 von Mike B.
Ernährung
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